Nach dem Austritt aus einer Genossenschaft oder dem Ausschluss aus einer Genossenschaft gibt es eine Wartezeit, bevor Sie einer Genossenschaft erneut beitreten können.
Bis zu einem Unternehmenswert von 1 Milliarde können Sie ohne Wartezeit erneut einer Genossenschaft beitreten.
Bei einem Unternehmenswert von 1 Milliarde und darüber beträgt die Wartezeit für den erneuten Beitritt zu einer Genossenschaft 24 Stunden.