Der Genossenschaftsvorsitzende kann einen Stellvertretenden Vorsitzenden und einen Investmentexperten ernennen, um die Verwaltung der Genossenschaft zu erleichtern.
Vorsitzender: Hat alle Befugnisse über die Genossenschaft.
Stellvertretender Vorsitzender: Hat die Befugnis, Genossenschaftsmitglieder zu verwalten, Mitgliedschaftsangelegenheiten zu regeln, Fähigkeiten zu entwickeln und Verbesserungen einzuleiten.
Investmentexperte: Kann nur an Fähigkeiten und Verbesserungen arbeiten. Hat keine Befugnisse in der Mitgliederverwaltung.
Auf diese Weise kann der Vorsitzende Verwaltungsaufgaben an vertrauenswürdige Manager delegieren und so eine ordnungsgemäßere und effizientere Verwaltung der Genossenschaft gewährleisten.